29.04.20 – Corona-Lockdown in Bayern
Verwaltungsgericht kippt 800 m²-Grenze
Nach der Klage der KaDeWe Group hat das oberste Verwaltungsgericht in Bayern die Obergrenze von 800 m² für die Öffnung von Läden gekippt.
Nach der Klage der KaDeWe Group hat das oberste Verwaltungsgericht in Bayern die Obergrenze von 800 m² für die Öffnung von Läden gekippt.