20.07.21 – Gastbeitrag

Diebstahlsicherung und Arbeitsschutz: Eine Gefährdungsbeurteilung ist verpflichtend

Miguel Garcia Manso, Business Unit Director Deutschland von Checkpoint Systems, erklärt im Gastbeitrag die Gefährdungsbeurteilung bei EAS-Systemen.

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Die EAS-Lösung „NEO NP10“ von Checkpoint Systems. © Checkpoint Systems

 
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Gastautor Miguel Garcia Manso ist Business Unit Director Deutschland von Checkpoint Systems. © Checkpoint Systems

 

Elektronische Warensicherungssysteme (kurz: EAS-Systeme) schützen effektiv gegen Ladendiebstahl und sind weit verbreitet. Was vielen Einzelhändlern jedoch nicht bewusst ist: Bei der Nutzung eines EAS-Systems sind sie in Deutschland gemäß geltender Bestimmungen dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern durchzuführen. Die Konformitätserklärung, welche Einzelhändler beim Kauf eines EAS-Systems vom Hersteller erhalten, ist nicht ausreichend. Darüber informiert aktuell unter anderem die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW).

Proaktive Prüfung

Dennoch können Hersteller von EAS-Systemen beste Voraussetzungen für die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung für Einzelhändler schaffen, indem sie ihre Lösungen proaktiv auf die Erfüllung der entsprechenden Normen und Richtlinien prüfen lassen. Der erste Hersteller in Deutschland, der das umgesetzt hat, ist Checkpoint Systems. Die CSA Group – ein international anerkannter und akkreditierter Anbieter von Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen – hat für die aktuellen EAS-Systeme von Checkpoint Systems gerade die Einhaltung aller in Deutschland geltender Anforderungen in Bezug auf die Belastung durch elektromagnetische Felder bestätigt. Die RF-Systeme von Checkpoint Systems halten alle geltenden Anforderungen bereits in einem Abstand von null Zentimetern, also direkt an der Antenne, ein. Das heißt, weder Angestellte des Ladens noch Kunden müssen einen Sicherheitsabstand zu den Radiofrequenz-Antennen und -Deaktivierungseinrichtungen der NEO- und EVOLVE-Serie einhalten. Für die Beurteilung durch die CSA Group wurden einschlägige europäische und nationale Vorschriften und Normen herangezogen.

Auch die BGHW bestätigt, dass zu NEO und EVOLVE aussagekräftige Unterlagen vorliegen, sodass Betreiber von EAS-Systemen eine umfängliche Gefährdungsbeurteilung erstellen können, die den Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV – entspricht.

Über Checkpoint Systems

Checkpoint Systems ist ein weltweit führender Lösungsanbieter zur Steigerung der Warenverfügbarkeit im Handel, einschließlich der Verlustprävention und der Warensichtbarkeit. Das Unternehmen bietet Komplettlösungen an, mit denen Einzelhändler in Echtzeit einen präzisen Überblick über ihr Inventar erhalten, den Lagerumschlag beschleunigen, Out-of-Stock-Situationen vermeiden und Ladendiebstahl reduzieren können.