02.03.26 – Zusammenarbeit beim „Recht auf Reparatur“

Verbundgruppen schließen strategische Kooperation

Die drei großen Verbundgruppen ElectronicPartner, Euronics und expert haben im Rahmen der Koop gemeinsam mit der Wertgarantie ein Positionspapier als Grundlage für eine nachhaltige Zusammenarbeit im Handel hinsichtlich des neuen „Recht auf Reparatur“ unterzeichnet.

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Die beteiligten Partner der Initiative (v. l. n. r.): Brendan Lenane (Vorstand, Euronics), Thilo Dröge (Vorstand, Wertgarantie), Benedict Kober (Sprecher des Vorstands, Euronics), Patrick Döring (Vorstandsvorsitzender, Wertgarantie), Dr. Stefan Müller (Vorstandsvorsitzender, expert SE), Matthias Assmann (Vorstand, ElectronicPartner), Christoph Komor (Vorstand, expert SE). © Presseteam KOOP

 

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ bis zum 31. Juli 2026 wird die Handels- und Servicebetriebe vor neue Herausforderungen und Chancen stellen. Um diesen besser begegnen zu können, wollen ElectronicPartner, Euronics und expert in Kooperation mit dem Spezialversicherer Wertgarantie eine gemeinsame Basis schaffen, die den Austausch und die strategische Kooperation im Handlungsfeld „Recht auf Reparatur“ fördern soll.

„Mit dieser Zusammenarbeit bieten wir den angeschlossenen Handels- und Servicebetrieben Unterstützung und die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung und praxisorientierten Umsetzung des Rechts auf Reparatur zu beteiligen. Der offene Ansatz ermöglicht es, Know-how zu bündeln, vorhandene Servicelösungen einzubringen und gemeinsam nachhaltige und innovative Lösungen zu entwickeln“, beschreibt Patrick Döring, Vorstandsvorsitzender bei Wertgarantie, die Grundlagen der Zusammenarbeit.

Auf die Gründe für den Zusammenschluss angesprochen, erklärt Matthias Assmann, Vorstand der ElectronicPartner Handel SE: „Die Herausforderungen der neuen gesetzlichen Vorgaben sind vielfältig. Nur gemeinsam können wir Ressourcen effizient nutzen, den Fachhandel sowie Servicebetriebe gezielt bei der Umsetzung unterstützen und bundesweit den nachhaltigen Gerätegebrauch für Konsumenten fördern.“

Ein weiteres Ziel der Zusammenarbeit wird von Brendan Lenane, Vorstand bei Euronics Deutschland eG, betont: „Wir verfolgen das klare Ziel, die lokalen Wertschöpfungsketten zu stärken, Ressourcen zu schonen und den Klimaschutz sowie die Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Gleichzeitig wollen wir als verlässliche Ansprechpartner für Konsumenten rund um das Thema Recht auf Reparatur wahrgenommen werden.“

Den Kern des Positionspapiers fasst Christoph Komor, Einzelhandelsvorstand der expert SE, wie folgt zusammen: „Das Recht auf Reparatur ist ein strategisches Querschnittsthema, das Umwelt-, Wirtschafts-, Verbraucher-, Digital- und Sozialpolitik gleichermaßen berührt. Für den Elektrofachhandel geht es dabei nicht nur um regulatorische Vorgaben, sondern um die Frage, wie Reparatur dauerhaft wirtschaftlich tragfähig und organisatorisch verlässlich umgesetzt werden kann. Mit dem Positionspapier schaffen wir eine gemeinsame Grundlage, um klare, praktikable Rahmenbedingungen zu definieren, die Interessen des Fachhandels gebündelt zu vertreten und unsere Standorte als kompetente Reparaturanlaufstellen nachhaltig zu stärken.“

Klares Zeichen für eine nachhaltige Transformation im Handel

Als konkrete Maßnahmen der strategischen Zusammenarbeit wurden unter anderem folgende Punkte vereinbart:

  • Die Verbundgruppen streben eine Vereinbarung mit den Industriepartnern an, um bei Reparaturen innerhalb der ersten 24 Monate einen verlängerten Gewährleistungszeitraum zu ermöglichen.

  • Es soll eine strukturierte Datenpflege sowie ein gezielter Datenaustausch im Bereich der Serviceleistungen der kooperierenden Fachhandelspartner umgesetzt werden.

  • Die Partner wollen Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden im Fachhandel auf- und ausbauen.

  • Informationskampagnen für die Verbraucher stehen ebenfalls im Fokus.

Mit dem Positionspapier wollen die Verbundgruppen nicht nur ein klares Zeichen für eine nachhaltige Transformation im Handel und für den Schutz der Verbraucherinteressen setzen, Ziel sei es auch, künftig mit gemeinsamer Stimme gegenüber der Politik zu sprechen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund wichtig, da die Überführung der EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ in das deutsche Recht noch nicht abgeschlossen ist. Der bisher vorliegende Referentenentwurf des Justizministeriums beschäftigt sich beispielsweise noch nicht mit den (in der EU-Richtlinie geforderten) Fördermaßnahmen rund um das Thema Reparatur. Gerade eine Förderung sogenannter „Repair-Cafés“ sehen die Partner im Hinblick auf die Komplexität gerade von Elektrohausgeräten – berechtitgerweise – sehr kritisch.