27.03.26 – Parlamentarisches Verfahren steht an
Regierungsentwurf zum Recht auf Reparatur vorgelegt
Der nächste Schritt in der Umsetzung der EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ ist gemacht, das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat den sogenannten „Regierungsentwurf“ vorgelegt. In einer ersten Reaktion bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) den Entwurf positiv.

Die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig. © Bundesregierung/Sandra Steins
