13.07.26 – Fristgerechte Umsetzung doch noch möglich
„Recht auf Reparatur“ passiert auch den Bundesrat
Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren („Recht auf Reparatur“) hat am 10. Juli 2026 auch den Deutschen Bundesrat passiert. Damit wird die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie zum 31. Juli eingehalten. Wir geben einen Überblick zum Stand der Dinge – auch der BVT bietet Hilfe für den Handel mit einem Praxisleitfaden.

Nachdem das neue „Recht auf Reparatur“ nun auch vom Bundesrat verabschiedet wurde, bietet der BVT dem Handel hilfreiche Informationen mit einem Praxisleitfaden. © BVT
