23.01.26 – Frank Schipper, Vorsitzender Handelsverband Technik
Kommentar des BVT zum Recht auf Reparatur
Letzte Woche wurde der Referentenentwurf zum Recht auf Reparatur veröffentlicht, nun gibt es eine erste Reaktion von Frank Schipper, dem Vorsitzenden des Bundesverbands Technik des Einzelhandels e.V. (BVT).
„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Bundesjustizministerium in seinem Entwurf nicht über die Vorgaben aus Brüssel hinausgegangen ist. Dafür hatten HDE und BVT im Vorfeld auch eindringlich geworben. Eine zusätzliche Belastung der deutschen Wirtschaft wäre im internationalen Wettbewerb schwer zu verkraften gewesen. Gleichzeitig ist man auf einige unserer Vorschläge eingegangen, beispielsweise bei der Erörterung des Regressanspruchs des Handels bei verlängerter Gewährleistung. An anderen Stellen vermissen wir noch ausreichend Klarheit, werden diese in unserer Stellungnahme aber einfordern.“
Für diese Stellungnahme haben die Verbände noch bis zum 13. Februar 2026 Zeit – der BVT und der Handelsverband Deutschland (HDE) sind dafür bereits involviert, wie auch Schipper betont. Alle abgegebenen Stellungnahmen werden dann auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur muss dann bis spätestens 31. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Bis dahin sollte nach Vorstellung des BVT noch einiges geschehen, wie Frank Schipper weiter erklärt: „Es ist noch gänzlich unklar, welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Förderung der Reparatur gemäß den EU-Vorgaben einleiten wird. Aus unserer Sicht ist eine umfassende Aufklärungskampagne der Verbraucher über das neue Recht zwingend erforderlich. Außerdem gilt es dringend, der weiteren Verschärfung im Fachkräftemangel mit geeigneten Maßnahmen auch von Seiten des Staates entgegenzutreten. Mit den heutigen personellen Kapazitäten ist ein wachsendes Reparaturvolumen nicht zu realisieren. Ohne Unterstützung von Aus- und Weiterbildung droht die Förderung der Reparatur im Keim zu ersticken.“



