28.01.26 – Thilo Dröge, Geschäftsführer Vertrieb Wertgarantie

Kommentar der Wertgarantie zum Recht auf Reparatur

Vor rund zwei Wochen wurde der Referentenentwurf zum Recht auf Reparatur veröffentlicht, nach einer ersten Reaktion vom BVT-Vorsitzenden Frank Schipper gibt es nun auch ein Statement zum Gesetzesentwurf von Thilo Dröge, Geschäftsführer Vertrieb Wertgarantie.

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© Wertgarantie | Amrei Schulz/photothek.de

 

„Wir begrüßen grundsätzlich den Referentenentwurf zum Recht auf Reparatur. Denn eine Umsetzung des Entwurfs eins zu eins an den europäischen Vorgaben ist aus Wertgarantie-Sicht zuerst einmal positiv. Die EU-Richtlinie ist ein konsequenter und wichtiger Schritt, um Reparaturen zu stärken und die Lebensdauer von Geräten zu verlängern. Das entspricht nicht nur dem berechtigten Wunsch vieler Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Nachhaltigkeit, sondern auch unserem eigenen Anspruch, Reparaturen zu fördern und damit aktiv Ressourcen zu schonen.

Parallel dazu ist es entscheidend, dass die neue Regelung nicht unnötig bürokratisch wird. Denn es gibt noch Detailfragen, die in der finalen Ausgestaltung sauber gelöst werden müssen – insbesondere im Hinblick auf Kosten und die praktische Umsetzbarkeit. Wir blicken daher mit großem Interesse auf die weiteren Entwicklungen und auf die Stellungnahmen der Branchenverbände, insbesondere aus dem Handel. Dadurch erhoffen wir uns wichtige Impulse und eine konstruktive Diskussion, denn es gilt noch einiges zu schärfen. Gleichzeitig arbeiten wir gemeinsam mit dem BVT, der Industrie und den Fachhandelskooperationen an der Konkretisierung und Umsetzung der Vorgaben.“

Für diese Stellungnahmen haben die Verbände noch bis zum 13. Februar 2026 Zeit – laut eigener Auskunft sind u. a. BVT (Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V.) und Handelsverband Deutschland (HDE) dafür bereits involviert. Alle abgegebenen Stellungnahmen werden dann auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur muss dann bis spätestens 31. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.