03.12.21 – Handelsverband Deutschland

2G für Teile des Handels unnötig und schädlich

Der Handelsverband Deutschland kritisiert die beschlossene 2G-Regelung für den Einzelhandel scharf.

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) hält die bundesweit beschlossene 2G-Regelung für den Einzelhandel für verfassungswidrig. © Bihlmayerfotografie/stock.adobe.com

 

Der Handelsverband Deutschland (HDE) betrachtet die Vorgaben als verfassungswidrig und fordert sofortige Nachbesserungen bei den Wirtschaftshilfen. Viele Nicht-Lebensmittel-Händler seien in diesem schwierigen Jahr auf einen guten Jahresabschluss angewiesen, um das von Lockdowns geprägte Geschäftsjahr wenigstens noch ein wenig versöhnlich abzuschließen, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Diese Hoffnung sei jetzt zerstört, mit 2G müssten viele Unternehmen mit erheblichen Umsatzeinbußen von bis zu 50 % rechnen.

Bundesregierung soll Verluste auffangen

Erhebliche Umsatzanteile dürften sich in den Online-Bereich verschieben. „Die Bundesregierung muss die drohenden Verluste bei vielen stationären Händlern jetzt konsequent auffangen. Die bisherigen Fixkostenzuschüsse reichen dafür bei weitem nicht aus. Wenn da jetzt nicht rasch geliefert wird, werden wir eine weitere Verödung in vielen Innenstädten erleben“, so Genth.

Der HDE fordert, bei der Überbrückungshilfe Einzelhandelsunternehmen auch schon bei einem nachgewiesenen Umsatzverlust von 15 % die Möglichkeit der Antragsstellung zu geben. Denn im Einzelhandel seien die Margen viel niedriger als in anderen Branchen. Zudem setzt sich der Verband für die Verdopplung der Höchstgrenze beim Bezug von Hilfen ein.