26.04.24 – Rücknahme von Elektroaltgeräten

Wie der Handel Neukunden gewinnen und zugleich Nachhaltigkeit leben kann

Elektroaltgeräte-Recycling ist in aller Munde: Vonseiten der EU wird das Recht auf Reparatur kommen, auch die aktuelle Gesetzgebung sieht bereits eine Rücknahmepflicht (des Handels) für Elektroprodukte vor. Schlagzeilen machen auch die Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Verstöße. Unser Beispiel der Firma Schäfer Hausgeräte Center aus Rödermark zeigt, dass es auch anders geht.

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Best-Practice-Beispiel zum Elektroschrott-Recycling: Die Firma Schäfer-Hausgeräte Center aus Rödermark ist von SUC zertifiziert. © Dr.Spoo Consulting - stock.adobe.com/medava

 

Wie lassen sich Rücklaufquoten für Elektroaltgeräte steigern und Rohstoffe effizient zurückgewinnen? Schon mehrfach hatte der Elektromarkt über das Thema berichtet, zuletzt in den Ausgaben 01/23 und 04/23. Die Gesetzeslage dabei ist klar: §17 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) sieht Rücknahmepflichten für Vertreiber (= Händler) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikprodukte vor. Dies betrifft sowohl die unentgeltliche Rücknahme des Altgerätes beim Neukauf als auch die Rücknahme von Elektro-Kleingeräten (< 25 cm, bis zu drei Geräte je Gerätetyp) unabhängig vom Neukauf. Seit dem 01.07.2022 betrifft die genannte Rücknahme auch Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m². Neben der Rücknahme sind die genannten Händler auch verpflichtet, den privaten Verbraucher durch Aufhängen einer „deutlich lesbaren Schrift- oder Bildtafel im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms“ über die Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme zu informieren (§ 18 Abs. 3 ElektroG).

Best Practice Beispiel

Im Rahmen unserer Berichterstattung hatten wir mit der Dr. Spoo Umwelt-Consulting (SUC) aus Aachen auch einen möglichen Lösungsansatz vorgestellt. Wie eine Zusammenarbeit mit der SUC in der Praxis funktioniert, zeigt jetzt das Beispiel der Firma Schäfer Hausgeräte Center in Rödermark:
Zur Motivation des Handels, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und zugleich einen wichtigen Beitrag zur Rückgewinnung versorgungskritischer Rohstoffe zu leisten, hat die SUC das Konzept „Product Mining – Rohstoffe aus Produkten“ zur freiwilligen Zertifizierung entwickelt. Bestandteil dieser Zertifizierung ist zum einen eine Schulung und die leichtverständliche Vermittlung der wesentlichen Pflichten nach dem ElektroG, das Aushängen einer entsprechend großen und deutlich lesbaren Schrifttafel sowie das Aufstellen eines Behälters zur Sammlung der Kleingeräte. Nachdem die Vorgaben auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen erfüllt waren, wurde Schäfer Hausgeräte Service das Zertifikat überreicht – dieses Zertifikat darf auch für Werbezwecke in verschiedenen Medien verwendet werden.
Mit der Information des Endverbrauchers leistet Schäfer Hausgeräte Service einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Sammelquoten und damit auch einen Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz sowie zur Nachhaltigkeit. Und wenn man mit dem Zertifikat auch noch Neukunden auf sich aufmerksam macht – umso besser.