16.01.26 – Gesetzentwurf des Justizministeriums
Referentenentwurf zum Recht auf Reparatur veröffentlicht
Nach langer Wartezeit hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun den ersten Gesetzentwurf für die Überführung der EU-Recht-auf-Reparatur-Richtlinie in deutsches Recht vorgelegt. Nun besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme für interessierte Kreise.

Die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, hat den Referentenentwurf ihres Hauses zum „Recht auf Reparatur“ bekannt gegeben. © Bundesregierung/Sandra Steins
