27.08.21 – Stichtag 1. September

Neues EU-Energielabel für Lichtquellen

Die offizielle Umstellung auf das neue EU-Energielabel steht nun auch für Lichtquellen im stationären sowie im Online-Handel an.

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Der Ausphasungsplan für Lichtquellen in der Übersicht. © licht.de

 

Im Zuge der Einführung des neuen EU-Energielabels steht nun auch die offizielle Umstellung auf das neue EU-Energielabel für Lichtquellen im stationären sowie im Online-Handel an: Betroffen sind alle Lichtquellen mit einem Lichtstrom zwischen 60 und 82.000 Lumen und OLED. Das alte EU-Energielabel, das bei vielen Produktgruppen mitunter absurd anmutende Effizienzklassen wie A+++ angezeigt hatte, hat ausgedient – es war schlicht nicht mehr aussagekräftig. Daher muss nun auch bei Lichtquellen auf das neue A- bis G-Label umgestellt werden, dafür gilt jedoch eine Sonderregelung mit einem längeren Umstellungszeitraum, da bei Lichtquellen das Label in der Regel fest auf die Verpackung gedruckt ist.

Ausphasung für Energiesparlampen und Halogenlampen

Mit dem Stichtag 1. September beginnt zudem die Ausphasung von Energiesparlampen und Halogenlampen. Ab dann dürfen Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät, sogenannte Energiesparlampen, nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Gleiches gilt für lineare Halogenlampen sowie Niedervolt-Halogenlampen.

 Detaillierte Informationen finden sich in unserer aktuellen Ausgabe 03/2021, die hier online gelesen werden kann.

Auch das nicht gewinnorientierte Gemeinschaftsunternehmen „Lightcycle“, die Brancheninitiative „licht.de“ oder die Initiative „Label2020“ der Europäischen Kommission halten umfangeiche Informationen bereit.