04.03.24 – ZVEI informiert:

Neuerungen beim Energielabel für Hausgeräte

Zum 1. März gab es Neuerungen beim Energielabel für Haushaltsgroßgeräte. Der ZVEI informiert über die Veränderungen unter anderem mit einer Broschüre.

Refrigerator-and-energy.jpg

Seit dem 1. März gelten Neuerungen beim Energielabel von Elektrogroßgeräten. © stock.adobe.com/Creative_Bird

 

Bereits seit Mitte der neunziger Jahre gibt es das Energielabel für verschiedene Haushalt-Großgeräte. Die EU will damit den Wettbewerb energieeffizienter Geräte fördern. Um angesichts der technologischen Innovationen

im Markt Verbrauchern Transparenz bei der Kaufentscheidung zu ermöglichen, entwickelt die EU die Label regelmäßig weiter. Im Rahmen der letzten großen Reform sind 2021 die Plusklassen für nahezu alle Elektro-

Haushalts-Großgeräte weggefallen. Gleichzeitig wurden stufenweise Anpassungen an die Energieeffizienz definiert und die Reparierbarkeit von Geräten gestärkt. Ab dem 1. März 2024 gelten nun für einige Produktkategorien neue Regelungen.

Veränderungen zum 1. März

Seit dem 1. März dürfen keine Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler sowie Kühl- und Gefriergeräte der Energieeffizienzklasse F mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Diese Klasse fällt für diese Geräte entsprechend komplett weg. Bereits in Verkehr gebrachte Geräte dürfen noch abverkauft werden. Seit 1. März 2021 ist für die genannten Geräte bereits die Energieeffizienzklasse G vom Verbot des Inverkehrbringens betroffen. Darüber hinaus gelten ebenfalls seit 2021 Vorgaben zur Verfügbarkeit und Bereitstellung bestimmter Ersatzteile, deren Lieferung und zur Reparierbarkeit mit handelsüblichem Werkzeug.

Während im Zeitraum Januar bis November 2023 in Deutschland nahezu ausschließlich Waschmaschinen der Klassen A bis E verkauft wurden (97 %), lagen im gleichen Zeitraum noch 9 % der verkauften Geschirrspüler und 45 % der Kühlgeräte in der Geräteklasse F. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg 2023 zugleich der Anteil der verkauften Geräte in den Klassen A bis C stetig an: bei Geschirrspülern auf 25 % gegenüber 16 % (2022) und bei Kühlgeräten auf 17 % gegenüber 11 % (2022) (Quelle alle Zahlen: GfK).

Der nächste Stichtag

Nächster Stichtag ist der 1. Juli 2025. Ab diesem Datum gilt ein neues Label für Haushaltswäschetrockner und Kondensationswäschetrockner. Hier gibt es aktuell noch die bei anderen Haushaltsgeräten bereits abgeschafften Plusklassen, welche dann auch bei Trocknern wegfallen werden. Dann gilt auch hier die Effizienzskala von A bis G. Ab dem 1. Juli 2025 müssen Wäschetrockner mit dem neuen Label im Internet und im Handel angezeigt werden.

Info-Broschüre des ZVEI

Der ZVEI stellt eine aktualisierte Fassung seiner Broschüre zum Energielabel für Hausgeräte zur Verfügung. Diese enthält Informationen zu den betroffenen Produktgruppen, einzuhaltenden Fristen sowie Pflichten für Lieferanten und Händler. Sie ist hier und auf der Website des ZVEI abrufbar.

Weitere Artikel zu: