26.06.26 – Umsetzung der EU-Richtlinie
Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur
Gestern hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) und zur Förderung der Reparatur von Waren“ (Recht auf Reparatur) angenommen. Ein erster Überblick.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur soll zu mehr Reparaturen von Elektrogeräten führen. © Meisenbach Verlag GmbH/KI generiert
