26.06.26 – Umsetzung der EU-Richtlinie

Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur

Gestern hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) und zur Förderung der Reparatur von Waren“ (Recht auf Reparatur) angenommen. Ein erster Überblick.

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Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur soll zu mehr Reparaturen von Elektrogeräten führen. © Meisenbach Verlag GmbH/KI generiert

 

Mit dem Gesetzesentwurf wird die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist es laut Bundesregierung, „das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen, sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten“. Im Zusammenhang mit dem europäischen „Grünen Deal“ wolle man so den nachhaltigen Konsum, die Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel fördern, wie es in der Pressemitteilung der Bundesregierung heißt. Einzelne Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dürfen gemäß Richtlinie weder strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorsehen.

Das neue Gesetz soll Verbrauchern die Entscheidung für eine Reparatur erleichtern; beispielsweise verlängert sich nach einer Instandsetzung eines Produkts seine Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Zudem wird ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt und man ergänzt das Einführungsgesetz zum BGB um das Europäische Formular für Reparaturinformationen, das Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können. Weitere, außergesetzliche Maßnahmen sind zusätzlich geplant, etwa hinsichtlich der in der EU-Richtlinie vorgesehenen Europäischen Online-Plattform für Reparaturen.

„Grüne“ Forderungen abgelehnt

Vor der gestrigen Entscheidung hatte Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungs- und Entschließungsantrag gestellt, der jedoch abgelehnt worden war. Darin hatte die Fraktion festgestellt, dass nach Einschätzung von Verbraucherverbänden praktische Umsetzungsdefizite bestünden, vor allem im Hinblick auf mangelnde Preistransparenz, eingeschränkten Zugang zu Ersatzteilen, geringe Verbindlichkeit von Informationen und begrenzte praktische Nutzbarkeit des Reparaturrechts. Aus Sicht der Grünen wäre eine maßvolle, richtlinienkonforme Nachschärfung nötig gewesen, die die Wirksamkeit des neuen Gesetzes erhöht hätte, ohne zusätzliche, unverhältnismäßige Belastungen zu schaffen.

ZVEI sieht „wichtiges Signal“

In einer ersten Stellungnahme begrüßte der Verband ZVEI die gestrige Entscheidung der Bundesregierung: Laut Maria Marinelli, ZVEI-Bereichsleiterin Consumer, ist es „richtig“, das Recht auf Reparatur nah an der EU-Richtlinie umzusetzen, denn „damit verhindert der Bundestag zusätzliche Belastungen für Hersteller und ebnet den Weg zu europaweit einheitlichen Reparaturvorgaben“. Eine ZVEI-Mitgliedsumfrage aus dem Jahr 2024 habe gezeigt, dass bereits vielfach erfolgreich repariert werde.