01.06.26 – Geschäftsführer Vertrieb bei Wertgarantie

5 Fragen an: Thilo Dröge

Mit der Vorlage des sogenannten „Regierungsentwurfs“ durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) ist Ende März 2026 der nächste Schritt in der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur gemacht worden. Über den aktuellen Stand für die und in der Branche haben wir uns mit Thilo Dröge ausgetauscht – schließlich ist er in seiner Rolle als Geschäftsführer Vertrieb beim Spezialversicherer Wertgarantie Experte zum Thema Reparatur.

Wertgarantie-Thilo-Droege-Copyright-Wertgarantie.jpg

Thilo Dröge, Geschäftsführer Vertrieb bei Wertgarantie. © Wertgarantie

 
  • Das Recht auf Reparatur hat den nächsten Schritt in der Umsetzung genommen – wie bewertet Wertgarantie den Regierungsentwurf zum geplanten Gesetz?

„Wertgarantie begrüßt den aktuellen Regierungsentwurf zum Recht auf Reparatur ausdrücklich. Die neuen Regelungen stellen einen wichtigen Schritt dar, um die Reparatur und Wiederverwendung von Geräten zu stärken, die Lebensdauer der Produkte zu verlängern und wertvolle Ressourcen zu schonen. Damit werden zentrale Impulse für mehr Nachhaltigkeit und die Förderung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft gesetzt. Wir achten dabei besonders darauf, dass die Umsetzung praxisnah und ohne unnötige Bürokratie erfolgt.“

  • Was muss aus Ihrer Sicht bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch passieren?

„Wichtig ist, dass die geplanten gesetzlichen Regelungen in konkrete und praxistaugliche Prozesse übersetzt werden. Dazu zählt vor allem die frühzeitige Einbindung aller relevanten Marktakteure – insbesondere des Handels und der Servicebetriebe. Gleichzeitig müssen sowohl Verbraucher als auch der Fachhandel umfassend über die neuen Rechte und Möglichkeiten informiert werden. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Entwicklung standardisierter Prozesse und digitaler Tools wie der Plattform zur Händler- und Werkstattsuche. Der Handel macht sich hierfür bereits bereit – auch mit der Unterstützung von Wertgarantie –, sodass eine optimale Vorbereitung gewährleistet ist und die neuen Regelungen vom Start weg effizient umgesetzt werden können.“

  • Drei Verbundgruppen haben mit einem Positionspapier eine Zusammenarbeit zum Recht auf Reparatur vereinbart – auch Wertgarantie ist an der Initiative beteiligt. Wie kam es dazu und wie sieht Ihre Rolle genau aus?

„Wertgarantie arbeitet seit langem eng mit Fachhandel und Servicepartnern zusammen. Die Initiative entstand aus der gemeinsamen Überzeugung, dass das Thema „Recht auf Reparatur“ im Verbund effizienter und nachhaltiger umgesetzt werden kann, um unseren gemeinsamen Partnern im Fachhandel bei diesem komplizierten Thema die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Unsere Rolle sehen wir insbesondere darin, unsere langjährige Erfahrung im Reparatur- und Servicebereich einzubringen, die Partner beim Aufbau digitaler Servicelösungen zu unterstützen und die Kundenansprache aktiv mitzugestalten. Und dabei arbeiten wir auch an einer Erweiterung der strategischen Partner, um diese Initiative weiter zu bereichern und noch mehr Fachhandelspartner unterstützen zu können (zwei weitere Partner der Initiative sind mittlerweile bekannt, Anm. d. Redaktion).“

  • Die Zusammenarbeit wurde als „strategische Kooperation“ angekündigt – wie ist der aktuelle Arbeitsstand und wie geht es bis zum Inkrafttreten des Gesetzes konkret weiter?

„Der aktuelle Fokus liegt auf dem Ausbau unserer gemeinsamen Datenbasis sowie der Entwicklung einer leistungsfähigen Plattform, die einen zentralen Zugang zur Händler- und Werkstattsuche ermöglicht. Zudem entwickeln wir gemeinsam mit unseren Partnern Standards für den digitalen Datenaustausch und beginnen bereits mit ersten Schulungsmaßnahmen für Handelspartner. Ziel ist es, unseren Partnern im Fachhandel bei Fragen unter die Arme greifen zu können.

Wir sitzen in einer Taskforce regelmäßig zusammen und bringen unsere Anliegen weiter voran. Unser nächster Schritt ist der weitere Aufbau der technischen Infrastruktur, um alle Händler und Werkstätten effektiv einzubinden. Parallel dazu bereiten wir Informations- und Schulungskampagnen vor, damit sowohl Handel als auch Verbraucher optimal auf die neuen Rechte und Abläufe vorbereitet sind. Ziel ist es, alle Beteiligten umfassend zu informieren sowie praxisnah zu unterstützen. Und wie schon erwähnt, werden wir die Initiative vergrößern und um zwei Partner erweitern. Genauere Infos dazu folgen (mit EK Retail und Telering sind diese zwei Partner mittlerweile bekannt, Anm. d. Redaktion).“

  • Ein Blick in die Zukunft: Wenn das Gesetz in Kraft ist – mit welchen Auswirkungen auf unsere Branche allgemein rechnen Sie?

„Wir rechnen mit einer spürbaren Aufwertung der Reparaturdienstleistungen im Handel und einer Stärkung lokaler Wertschöpfungsketten. Die Branche wird sich langfristig auf einen wachsenden Reparaturmarkt und eine verstärkte Nachfrage nach nachhaltigen Serviceleistungen einstellen können. Gleichzeitig erwarten wir einen deutlichen Innovationsschub, insbesondere durch digitale Lösungen, von dem Konsumenten, Handel und Werkstätten gleichermaßen profitieren werden. Das Recht auf Reparatur wird somit einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltigere Konsumlandschaft leisten.“