02.09.24 – Gastbeitrag: Zukunft des Einkaufens

Was Händler zur E-Rechnungspflicht wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen in Kraft. Diese neue Regelung soll den Umsatzsteuerbetrug eindämmen und die Effizienz der Steuererhebung erhöhen. Unser Gastautor Frank Rehme von Zukunft des Einkaufens informiert.

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Unser Gastautor Frank Rehme. © Zukunft des Einkaufens

 

Die Einführung der E-Rechnungspflicht ist Teil einer umfassenden Initiative zur Modernisierung der Umsatzsteuererhebung in Deutschland. Ziel ist es, die Mehrwertsteuerlücke zu schließen, die durch Betrug und Fehler entsteht. Die elektronische Rechnungsstellung bietet eine präzisere und transparentere Methode der Dokumentation und Nachverfolgung von Geschäftsvorgängen, was letztlich zu einer effizienteren Steuerverwaltung beiträgt.

Anforderungen an die E-Rechnung

Unternehmen müssen elektronische Rechnungen gemäß der europäischen Norm EN 16931 ausstellen. In Deutschland bedeutet dies die Nutzung der Formate „ZUGFeRD 2.x“ oder „XRechnung“. Diese maschinenlesbaren Formate sind darauf ausgelegt, die Integration in bestehende Buchhaltungs- und ERP-Systeme zu erleichtern, wodurch der Übergang zur E-Rechnung reibungsloser gestaltet werden soll. Um Unternehmen eine gewisse Flexibilität einzuräumen, gibt es Übergangsfristen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Papierrechnungen weiterhin verwendet werden, jedoch ist eine schrittweise Anpassung an die elektronischen Formate dringend empfohlen, um sich rechtzeitig auf die endgültige Umstellung vorzubereiten.

Unterschied „ZUGFeRD“ und „XRechnung“

Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Standards liegt in der Darstellungsweise: „ZUGFeRD“ kombiniert strukturierte Daten mit einem visuellen PDF, während „XRechnung“ ausschließlich auf strukturierte Daten setzt. Die Wahl zwischen den beiden Standards hängt von den individuellen Bedürfnissen und Prozessen Ihres Unternehmens ab.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Nicht alle Rechnungen sind von der neuen Regelung betroffen. Kleinbetragsrechnungen (bis zu einem Wert von 250 Euro) und Rechnungen für Fahrausweise sind von der Pflicht ausgenommen. Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass der Verwaltungsaufwand für Unternehmen in diesen speziellen Fällen gering bleibt.

Vorteile der E-Rechnung

  • Effizienzsteigerung: Automatisierte Verarbeitung von Rechnungen reduziert den manuellen Aufwand und minimiert Fehlerquellen.

  • Kosteneinsparungen: Reduzierung von Druck- und Versandkosten.

  • Schnellere Zahlungsabwicklung: Durch die elektronische Übermittlung können Rechnungen schneller bearbeitet und bezahlt werden.

  • Umweltschutz: Verringerung des Papierverbrauchs und damit ein Beitrag zur Nachhaltigkeit.

Das muss nun getan werden:

Unternehmen sollten bereits jetzt mit den Vorbereitungen für die Umstellung auf elektronische Rechnungen beginnen. Dies umfasst die Überprüfung der bestehenden Buchhaltungs- und ERP-Systeme auf Kompatibilität mit den geforderten Formaten. Dann sollte die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit elektronischen Rechnungen und den neuen Prozessen erfolgen, denn das ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Vergessen werden sollte aber nicht die Anpassung der internen Prozesse zur Rechnungsstellung und -bearbeitung an die neuen Anforderungen. Da die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren besteht (das XML-Format ist dann das Original), sollte man prüfen, ob man nicht ein digitales Dokumentenmanagement einführt. Das hat den Nebeneffekt, dass man auf Dauer noch weitere Vorteile generiert.

Fazit

Die E-Rechnungspflicht ab 2025 stellt eine bedeutende Veränderung für den B2B-Handel in Deutschland dar. Man sollte die verbleibende Zeit nutzen, um sich umfassend auf die Umstellung vorzubereiten und die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung zu nutzen. Durch frühzeitige Anpassung können Unternehmen nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllen, sondern auch von den zahlreichen Vorteilen der Digitalisierung profitieren.