25.01.19 – EU-Urteil

Staubsauger ohne Energielabel

Die EU-Pflicht für Energielabels bei Staubsaugern gilt vorerst nicht mehr: So können künftig auch Geräte ohne Auszeichnung in den Handel kommen.

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Mit dem Urteil gibt das EU-Gericht einer Klage des Herstellers Dyson statt. © Dyson

 

Bislang mussten alle in der EU verkauften Staubsauger mit einem Energielabel ausgezeichnet werden. Die entsprechenden Tests wurden mit leeren Staubbehältern durchgeführt. Diese Praxis komme aber den echten Bedingungen nicht so nah wie möglich, entschied ein EU-Gericht im November 2018 und gab damit einer Klage von Dyson statt, der beutellose Staubsauger herstellt und sich durch die vorgeschriebenen Testverfahren benachteiligt sah.

Weil die EU-Kommission keine Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil eingelegt hat, sind die entsprechenden EU-Regeln von 2013 ungültig, wie eine Sprecherin der Brüsseler Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigt habe. Dies berichtet u. a. die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Entsprechend sei die Verordnung vorigen Freitag ausgelaufen.