26.06.26 – Kommentar zum Gesetzentwurf
BVT: Fachhandel begrüßt „Recht auf Reparatur“
Der Handelsverband Technik (BVT) begrüßt den Beschluss des Bundestages zum „Recht auf Reparatur“, wie Frank Schipper, Vorsitzender des BVT, betont.
„Die späte Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht lässt zwar der Branche wenig Vorlauf, findet aber aufgrund der Beibehaltung des Verursacherprinzips unsere Zustimmung“, so Schipper in einer ersten Stellungnahme. „Es war die richtige Entscheidung, die Wirtschaft nicht mit über die EU-Vorgaben hinausgehenden Regelungen zu belasten. Was wir jetzt dringend brauchen, ist eine Aufklärungskampagne der Bundesregierung über die Inhalte der neuen Verbraucherrechte und Möglichkeiten der Reparatur. Höchste Zeit ist es ebenfalls für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in dem Bereich, damit der Fachkräftemangel nicht das neue Recht ausbremst“, so der BVT-Vorsitzende weiter.
In einer Sitzung gestern Abend folgten die Parlamentarier der Beschlussempfehlung des Bundetags-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, den Regierungsentwurf mit wenigen Änderungen zu verabschieden (wir berichteten). Nach der (noch fehlenden) Beschlussfassung durch den Bundesrat könnte das Inkrafttreten des deutschen „Rechtes auf Reparatur“ nach Maßgabe der EU-Richtlinie noch fristgerecht (bis 31. Juli) erfolgen.



