20.02.20 – Patentstreit
Arçelik klagt gegen LG
Die Arçelik A.S, Eigentümerin der Marken Beko und Grundig, hat Patentklage gegen LG Electronics und deren Tochtergesellschaften in Deutschland und Frankreich eingereicht.
Wie Arçelik mitteilt, beziehe sich die Klage auf die nicht lizenzierte Verwendung der Direktantriebstechnik des Unternehmens in „6 Motion“-Waschmaschinen von LG Electronics. Arçelik halte ein Patent für die Direktantriebstechnik für Waschmaschinen, die die Beschädigung von Kleidungsstücken während des Waschens verhindere, indem die Trommel eine Wiegebewegung mit halber Umdrehung vollzieht. Diese Technik habe man bereits 1997 zum Patent angemeldet.
„Nachdem die Arçelik A.S. vom Verstoß Kenntnis erlangte, hat sie LG Electronics mehrfach bezüglich dieses Falls gewarnt und sich, aufgrund der Zusammenarbeit der beiden Unternehmen in anderen Bereichen, nach Kräften bemüht die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. LG Electronics hat all diese Bemühungen jedoch konsequent zurückgewiesen”, erläutert die klagende Partei in ihrem offiziellen Schreiben. Daher sei die Klage gegen LG Electronics alternativlos gewesen, da man sich als börsennotiertes Unternehmen in der Pflicht sieht, die Arbeit des Teams Forschung & Entwicklung sowie ihre geistigen Eigentumsrechte weltweit zu schützen.
Vonseiten LG Electronics war bislang kein offizielles Statement zu erhalten.